Teilnahmebedingungen – Fotowettbewerb 2027

„Warum Aschersleben lebenswert ist“
Wir sind Aschersleben – Heimat. Menschen. Miteinander.

1. Veranstalter

Veranstalter des Fotowettbewerbs ist:

Stefan Gabriel
„Wir sind Aschersleben“
c/o flexdienst – #20570
Kurt-Schumacher-Straße 74
67663 Kaiserslautern
Deutschland

E-Mail: kalender@wirsindaschersleben.de

„Wir sind Aschersleben“ ist ein unabhängiges Community-Projekt und keine offizielle Initiative der Stadt Aschersleben.

2. Ziel des Wettbewerbs

Im Rahmen des Fotowettbewerbs werden Fotografien gesucht, die die Stadt Aschersleben und ihre Ortschaften aus unterschiedlichen, persönlichen Perspektiven zeigen.

Aus den eingereichten Bildern sollen zwölf Monatsmotive und ein Titelmotiv für den Community-Kalender 2027 ausgewählt werden.

Die Auswahl erfolgt im Rahmen einer organisatorischen Vorauswahl und einer Beteiligung der Community.

Der geplante Kalender soll anschließend gedruckt und öffentlich angeboten werden können. Hierfür werden die erforderlichen Nutzungsrechte gesondert eingeholt.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die eigene Fotografien eingereicht haben und die erforderlichen Rechte besitzen.

Volljährige Personen können selbstständig teilnehmen.

Bei minderjährigen Teilnehmenden sind die notwendigen Erklärungen durch eine personensorgeberechtigte Person beziehungsweise mit deren erforderlicher Zustimmung abzugeben.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Kauf eines Produktes gebunden.

4. Einsendezeitraum und Einreichung

Der ursprüngliche Einsendeschluss war Sonntag, der 18. Oktober 2026.

Zulässige Einsendewege waren die im Teilnahmeaufruf veröffentlichten Möglichkeiten, insbesondere:

  • E-Mail an kalender@wirsindaschersleben.de

  • Instagram unter Markierung von @wirsindaschersleben und Verwendung von #WirSindAschersleben2027

  • Instagram-Direktnachricht

  • weitere im jeweiligen Teilnahmeaufruf ausdrücklich angebotene Möglichkeiten

Pro teilnehmender Person konnten maximal drei Fotografien eingereicht werden.

Die Einreichung über einen bestimmten Kanal begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung oder Auswahl.

5. Anforderungen an die Fotografien

Teilnehmende müssen die eingereichten Fotografien selbst aufgenommen haben und über die erforderlichen Rechte verfügen.

Zugelassen waren Fotografien aus allen Jahreszeiten. Auch ältere eigene Aufnahmen konnten eingereicht werden.

Die Bilder müssen einen nachvollziehbaren Bezug zur Stadt Aschersleben oder ihren Ortschaften besitzen.

Nicht zugelassen sind vollständig oder teilweise generativ erzeugte KI-Bilder, die als eigene fotografische Aufnahmen eingereicht werden.

Herkömmliche Bildbearbeitungen, beispielsweise hinsichtlich Belichtung, Farbe, Kontrast oder Bildausschnitt, sind grundsätzlich zulässig, soweit dadurch nicht der Charakter einer selbst aufgenommenen Fotografie aufgehoben oder ein tatsächlich nicht vorhandenes Motiv als reale Aufnahme dargestellt wird.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • Bilder, an denen die einreichende Person nicht über die notwendigen Rechte verfügt

  • widerrechtlich übernommene Fotografien Dritter

  • rechtswidrige, diskriminierende oder persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte

  • Inhalte, die Rechte abgebildeter Personen oder sonstiger Dritter verletzen

  • Bilder, deren erforderliche Veröffentlichungserlaubnisse nicht vorliegen

Der Veranstalter kann Bilder ausschließen, wenn berechtigte Zweifel an deren Zulässigkeit bestehen.

6. Rechte an eingereichten Fotografien

Das Urheberrecht verbleibt bei der jeweiligen Fotografin beziehungsweise dem jeweiligen Fotografen.

Durch die ursprüngliche Einsendung werden keine ausschließlichen oder umfassenden Nutzungsrechte auf den Veranstalter übertragen.

Soweit für die organisatorische Durchführung erforderlich und vom ursprünglichen Teilnahmeverhältnis gedeckt, dürfen die eingereichten Fotografien intern gesichtet, zugeordnet und bewertet werden.

Eine darüber hinausgehende öffentliche Veröffentlichung und insbesondere die kommerzielle Nutzung im gedruckten Kalender setzt eine hierfür ausreichende gesonderte Rechtefreigabe voraus.

Diese erfolgt vor der betreffenden Veröffentlichung beziehungsweise Druckfreigabe.

Eine Verweigerung der weitergehenden Rechtefreigabe führt dazu, dass das betreffende Motiv nicht für die entsprechende Nutzung berücksichtigt werden kann.

7. Persönlichkeitsrechte und Rechte Dritter

Die teilnehmende Person hat sicherzustellen, dass die vorgesehene Verwendung einer Fotografie keine Rechte Dritter verletzt.

Dies betrifft insbesondere:

  • Rechte erkennbar abgebildeter Personen

  • Rechte an geschützten Kunstwerken, Gestaltungen und sonstigen Motiven

  • Urheber- und Leistungsschutzrechte

  • gegebenenfalls bestehende Hausrechts- oder vertragliche Beschränkungen

Bei erkennbar abgebildeten Personen müssen die für die konkrete Veröffentlichung und Verwendung erforderlichen Berechtigungen vorliegen.

Für minderjährige abgebildete Personen sind die jeweiligen besonderen rechtlichen Anforderungen zu beachten.

Die bloße Aufnahme einer Person im öffentlichen Raum führt nicht automatisch dazu, dass das Bild ohne weitere Prüfung in einem zum Verkauf bestimmten Kalender verwendet werden darf.

Der Veranstalter kann geeignete Nachweise verlangen oder auf die Verwendung eines Motivs verzichten.

8. Vorauswahl und Community-Voting

Der Veranstalter beziehungsweise das Organisationsteam trifft zunächst eine Vorauswahl anhand der eingereichten Fotografien.

Dabei können insbesondere Motivqualität, Bildgestaltung, technische Eignung, Bezug zu Aschersleben, Vielfalt der Jahreszeiten und Orte sowie vorhandene Bildrechte berücksichtigt werden.

Ausgewählte Fotografien können anschließend für eine öffentliche Community-Abstimmung auf Instagram und Facebook bereitgestellt werden, sofern die dafür notwendigen Rechte und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Abstimmung soll die Community an der Motivauswahl beteiligen.

Der Veranstalter kann Maßnahmen gegen nachweislich missbräuchliche oder manipulierte Abstimmungen ergreifen.

Bei Unregelmäßigkeiten kann eine Überprüfung der betroffenen Stimmen und des Ergebnisses erfolgen. Eingriffe in die Wertung müssen sachlich begründet und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Auswahl der Monats- und Titelmotive erfolgt nach den für die Abstimmung vorab bekannt gegebenen Kriterien.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder auf die Aufnahme eines Fotos in den Kalender besteht nicht.

9. Auswahl der Kalendermotive

Für den Community-Kalender 2027 sind zwölf Monatsmotive und ein Titelmotiv vorgesehen.

Die abschließende Aufnahme eines Fotos setzt voraus, dass

  1. das Motiv ausgewählt wurde,

  2. die erforderliche Bildqualität und technische Druckeignung vorliegen,

  3. die notwendigen Rechte für die geplante Verwendung nachweisbar eingeräumt wurden und

  4. keine entgegenstehenden rechtlichen Hindernisse bestehen.

Kann ein ausgewähltes Bild aus diesen Gründen nicht verwendet werden, darf der Veranstalter ein anderes geeignetes Motiv berücksichtigen.

Die hierzu getroffene Entscheidung wird nach sachlichen und nachvollziehbaren Kriterien getroffen.

10. Bildverwendung im Community-Kalender

Die Verwendung ausgewählter Fotografien im gedruckten Community-Kalender 2027 setzt eine gesonderte Nutzungsvereinbarung voraus.

Diese muss insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, zur Verbreitung des gedruckten Kalenders und zur dafür notwendigen technischen Bearbeitung umfassen.

Der Kalender darf nach der gesonderten Vereinbarung öffentlich angeboten und verkauft werden.

Eine bestimmte Auflagenhöhe oder ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.

Die Rechtefreigabe ist auf den vereinbarten Verwendungszweck zu begrenzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, beispielsweise für andere Kalenderjahrgänge oder eigenständige Werbeprodukte, bedarf einer entsprechenden weiteren Berechtigung.

11. Fotografennennung

Die ausgewählten Fotograf sollen im Kalender als Urheber genannt werden.

Die Form der Namensnennung wird im Rahmen der Rechtefreigabe abgestimmt.

Zusätzlich kann auf freiwilliger Grundlage ein Instagram-Benutzername oder eine persönliche Motivbeschreibung aufgenommen werden.

Eine freiwillige Zusatzangabe ist keine Voraussetzung für die Teilnahme oder die Verwendung des ausgewählten Fotos.

12. Gewinne und lokale Partner

Im Rahmen des Fotowettbewerbs werden Gutscheine und weitere Leistungen lokaler Partner zur Verfügung gestellt.

Art, Umfang, Anzahl und Zuordnung der Preise richten sich nach den verbindlich veröffentlichten Gewinnangaben.

Ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwerts in Geld oder auf Austausch gegen einen anderen Preis besteht nicht, soweit dies bei der jeweiligen Auslobung wirksam vorgesehen wurde.

Die Einlösung von Gutscheinen richtet sich nach den jeweils rechtlich wirksamen Bedingungen des ausstellenden Partners.

Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt über die für die Teilnahme genutzten beziehungsweise mitgeteilten Kontaktwege.

Soweit eine Preisübergabe nicht möglich ist, werden die betroffenen Personen kontaktiert und angemessene Möglichkeiten der Übergabe geprüft.

13. Ausschluss von der Teilnahme

Eine Teilnahme kann ausgeschlossen werden, wenn

  • falsche Angaben mit wesentlicher Bedeutung gemacht wurden,

  • Rechte Dritter verletzt werden,

  • die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,

  • unzulässige KI-Inhalte als eigene Fotografien eingereicht wurden,

  • eine nachweisbare Manipulation des Abstimmungsverfahrens vorliegt oder

  • sonstige erhebliche Verstöße gegen die maßgeblichen Teilnahmebedingungen festgestellt werden.

Ein Ausschluss muss auf sachlichen Gründen beruhen.

14. Änderungen und organisatorische Störungen

Der Veranstalter kann organisatorische Anpassungen vornehmen, soweit diese aufgrund unvorhergesehener technischer, rechtlicher oder tatsächlicher Umstände erforderlich und den Teilnehmenden zumutbar sind.

Bereits verbindlich erworbene Rechte der Teilnehmenden bleiben hiervon unberührt.

Wesentliche Änderungen der Auswahl- oder Gewinnregeln dürfen nicht willkürlich oder rückwirkend zulasten der Teilnehmenden vorgenommen werden.

15. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Beschränkung der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten erfolgt nicht.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

Die Haftung von Instagram, Facebook oder beteiligten Partnern wird durch diese Bedingungen nicht pauschal ausgeschlossen.

16. Datenschutz

Im Rahmen der Durchführung werden personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen, insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten, enthalten die Datenschutzhinweise:

https://wirsindaschersleben.de/datenschutz

17. Hinweis zu Instagram und Facebook

Der Fotowettbewerb wird nicht von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesen Plattformen.

Ansprechpartner für Fragen zur Durchführung ist ausschließlich der Veranstalter.

Soweit nach den jeweils geltenden Plattformrichtlinien erforderlich und rechtlich zulässig, stellen die Teilnehmenden die Plattformbetreiber von Ansprüchen frei, die unmittelbar aus der Organisation und Durchführung der Promotion durch den Veranstalter entstehen. Gesetzliche Ansprüche gegen die Plattformbetreiber bleiben unberührt.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Personen bleiben uneingeschränkt bestehen.

Eine Teilnahme begründet keinen Anspruch auf die Aufnahme in den Kalender oder auf einen bestimmten Gewinn, soweit ein solcher Anspruch nicht durch die verbindlich veröffentlichten Regeln entstanden ist.

Bei Fragen zum Wettbewerb ist der Veranstalter unter kalender@wirsindaschersleben.de erreichbar.